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Kompetenzfeststellung im Rahmen eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege - Anerkennung informell erworbener Kompetenzen in der Altenpflege

Die Altenpflegeausbildung kann nun auch auf der Basis von Berufserfahrung verkürzt werden. Dies soll mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege vom 17. Januar 2013 gesetzlich festgeschrieben werden. Informell und non-formal erworbene Kompetenzen bilden die Grundlage für die Verkürzung der Ausbildungszeit für Hilfskräfte um ein Jahr. Die fachliche Diskussion über geeignete Konzepte und Verfahren zur Kompetenzfeststellung wird aktuell intensiv geführt.

Einen Beitrag zur Entwicklung von im Bereich der Nachqualifizierung anwendbaren Kompetenzfeststellungsverfahren leistete INBAS mit dem Projekt "Servicestellen Nachqualifizierung Altenpflege Niedersachsen und Rheinland-Pfalz". In dem im Rahmen des Bundesprogramms "Perspektive Berufsabschluss" durch das BMBF geförderten Projekt wurden Verfahren zur Kompetenzfeststellung in der Altenpflege (weiter-)entwickelt und erprobt.

Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Projekt hat INBAS als Beitrag zum aktuellen Fachdiskurs in einem Fachartikel zusammengefasst: