Zum Inhalt springen

Anerkennung ausländischer Abschlüsse – Chancen für Migranten und Betriebe

Deutschland braucht Fachkräfte, und ausländische Fachkräfte wollen in Deutschland in ihrem erlernten Beruf Fuß fassen. Mit dem "Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen" — umgangssprachlich Anerkennungsgesetz — vom 1. April 2012 wird genau dies anvisiert: Migrantinnen und Migranten haben nunmehr einen Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung ihrer beruflichen Qualifikationen, und Betriebe erhalten Transparenz über die Qualifikationen von Fachkräften mit ausländischem Abschluss.

Allerdings sind die dem Anerkennungsgesetz zugrundeliegenden Chancen bei den Unternehmen noch längst nicht hinreichend bekannt. Und: Es herrscht noch viel Unkenntnis darüber, wann und wie ein "Anerkennungsverfahren" praktisch umgesetzt wird und ob es überhaupt notwendig ist.

Der Fachartikel ist zum kostenlosen Download erhältlich auf der Website des Netzwerk IQ Hessen: Erdmann, Jennifer / Notz, Petra: Anerkennung ausländischer Abschlüsse – Chancen für Migranten und Betriebe. In: Informationen der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V., Jg 61, Heft 6, November / Dezember 2015, S. 12-15