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Projektbeschreibung

Entwicklung eines nationalen Systems von Berufsstandards, Prüfungen und Zertifizierungen in der Türkei

 

 

Auftraggeber: Türkische Arbeitsverwaltung / Kommission für Berufsstandards

Finanzierung: erfolgt über einen zweckgebundenen Kredit der Weltbank an den türkischen Staat

Projektpartner: Das Projekt wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit INBAS durchgeführt

Projektbeginn: 01.12.1994

Projektbeginn: 31.12.1999

Land: Türkei

 

Ziel / Problemstellung

Entwicklung und landesweite Einführung eines Systems von nationalen Berufsstandards, Prüfungs- und Zertifizierungsverfahren zur Verbesserung der Transparenz der vom Arbeitsmarkt nachgefragten und vom "Qualifizierungsmarkt" angebotenen Qualfikationen.

 

Leistungen

  • Entwicklung von bis zu 250 Berufsstandards auf verschiedenen Anforderungsniveaus
  • Entwicklung von Verfahren und Strukturen zur praktischen und theoretischen Kompetenzprüfung und Zertifizierung von Arbeitskräften auf der Grundlage der entwickelten Standards
  • Entwicklung einer Datenbank mit Prüfungsaufgaben zur Durchführung vorgenannter Kompetenzprüfungen
  • Aufbau eines unabhängigen "Nationalen Instituts für Berufsstandards" (NIB)

 

Zielgruppen

  • Bereits beschäftigte Arbeitskräfte, die in der überwiegenden Mehrheit keine anerkannten Zertifikate besitzen, sollten eine Möglichkeit erhalten, ihre über Berufserfahrung oder informelle Kurse erworbenen Qualifikationen durch Teilnahme an einer Kompetenzprüfung nachzertifizieren zu lassen.
  • Jugendliche, die aus dem formalen, allgemeinen Bildungssystem ohne die Chance auf eine berufsqualifizierende Bildung ausscheiden und eine niedrig qualifizierte Beschäftigung aufnehmen, können durch Teilnahme an (modularen) Kurzkursen und an einer/oder mehreren Kompetenzprüfung(en) ihre Chancen auf eine qualifizierte Beschäftigung erhöhen.
  • Die Arbeitgeber erhalten ein Instrument, um eine begründete Einstellungs- und Personalpolitik zu verfolgen.
  • Die Arbeitsverwaltung erhält Informationen und Instrumente um Berufsberatung und Arbeitsvermittlung rationaler und effizienter zu gestalten.
  • Die Gewerkschaften erhalten prinzipiell eine Referenzbasis für an Qualifikationen orientierte Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern.
  • Die Verantwortlichen des Ausbildungswesens erhalten eine vom Arbeitsmarkt hergeleitete Informationsbasis zur Revision ihrer Ausbildungskonzepte und -pläne.

 

Arbeitsmethoden

BIBB/INBAS hatten als "technische Consultants" bei der Projektdurchführung neben einer Beratungsfunktion für die türkischen Partner aus Staat und Wirtschaft auch Linienfunktionen für das Personalmanagement und damit die volle sächliche und personelle Projektverantwortung für die zwölf in der Türkei tätigen Mitarbeiter/innen übernommen. Das Projekt unterscheidet sich damit von anderen Projekten der bilateralen technischen Hilfe insofern, als sich die Rolle der "technischen Consultants" nicht auf eine rein beratende Funktion beschränkte.

Auch fachlich hatten BIBB/INBAS hier insofern Neuland betreten, als sie gemeinsam mit den türkischen Partnern ein System planten und aufbauten, das vor allem einen spezifischen Weg beinhaltet, über den sich bisher formal nicht zertifizierte aber dennoch kompetente Arbeitskräfte "nachzertifizieren" lassen können. Dabei wurden sowohl Erfahrungen des BIBB bei der Entwicklung von Ausbildungsordnungen und Prüfungen als auch internationale Erfahrungen insbesondere aus den USA und Großbritannien, aber auch der Sachverstand von Experten aus den verschiedenen Wirtschaftssektoren der Türkei angemessen berücksichtigt. Diese Vorgehensweise, die sowohl nationales als auch internationales Know-how einbezog, hatte bisher positive Effekte für die Akzeptanz des Projektes in der Türkei und bei der Weltbank, sie war aber auch von Interesse für die im BIBB bei der Entwicklung von Ausbildungsordnungen und Prüfungen üblichen Verfahren.

 

Einschätzung der Ergebnisse bei Halbzeit

Das für die Entwicklung der Berufsstandards entwickelte Verfahren hat sich bewährt. Mit Hilfe dieses Verfahrens wurden in der Zeit monatlich ca. acht Berufsstandards unter Beteiligung von Vertretern aus Wirtschaft und Verbänden entwickelt.

Ein Gesamtkonzept zur Durchführung von Kompetenzprüfungen auf der Grundlage der Berufsstandards wurde entwickelt. Mit einem weiteren Verfahren zur Entwicklung von Prüfungsaufgaben zur Durchführung von Kompetenzprüfungen wurden damals monatlich bis zu 100 Prüfungsaufgaben unter Beteiligung der Wirtschaft und Ausbildungseinrichtungen entwickelt.

Eine, auf der Basis eines "Nationalen Protokolls" gebildete paritätisch zusammengesetzte "Kommission für Berufsstandards" (MSK) (Staat, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kammern) war politisch und strategisch verantwortlich für die weitere Gestaltung des Systems. Diese Kommission nahm im zu gründeten NIB die Rolle eines Art "Hauptausschusses" oder "Aufsichtsrates" ("governing board") wahr. Geplant war auch, dass die im Rahmen des Projektes erarbeitete Verfassung ("constitution") des NIB, die sich im Prozeß der Feinabstimmung zwischen den Mitgliedern der MSK befand, auf den parlamentarischen Gesetzgebungsweg gebracht werden sollte.