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Aktuelles: Detailansicht

Aktuelle Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterführung von Maßnahmen während der Corona-Pandemie

Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesagentur für Arbeit die physische Anwesenheit von Teilnehmenden in von ihr geförderten Maßnahmen derzeit ausgesetzt. Die Maßnahmen wurden zunächst bis zum 31.03.2020 finanziert. Seitdem ist eine Überprüfung der Weiterführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen notwendig.

Dennoch können die Maßnahmen in einer alternativen Form weitergeführt werden. Eine veränderte Durchführungsform kann die digitale Unterweisung sein.

Als kleine Serviceleistung hat das INBAS idb-Team die wichtigsten Informationen und Dokumente für Interessierte zusammengestellt. So sind Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur digitalen Durchführungsform der Maßnahmen und Empfehlungen der "Deutsche Akkreditierungsstelle" an die fachkundigen Stellen in diesem Kontext sowie ein großer Fragen- und Antwortenkatalog nachfolgend zu finden.

Nutzung digitaler Lernformen

Empfehlung der DAkks an die fachkundigen Stellen

Weitere Informationen und Erklärungsvordrucke zur Weitervergütung der Maßnahmen finden Sie unter dem nachfolgenden Link https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/weiterfuehrung-von-massnahmen